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I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Vermittlungsleistung dieser Agentur, nachfolgend Vermittler, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen.

Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.

1. Vertrag mit dem Vermittler

Der Vermittler vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Dame mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe des Vermittlers besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln.

Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.

2. Pflichten des Vermittlers

Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.

3. Bildliche & textliche Darstellung der Leistungen

Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Der Vermittler übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.

4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht

Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit der Vermittler ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat er hierfür Geldempfangsvollmacht.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bern.

II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DAMEN

1. Art und Umfang der Leistungen der Damen

Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Buchung – Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.

3. Entgelt

Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Damen und nicht auf etwaige darüber hinausgehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat der Vermittler Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird. Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten wie Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn diese nach Absprache mit dem Vermittler getroffen worden sind. Hierfür werden 5% Bearbeitungsgebühr dem Kunden berechnet.

4. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bern.